Nachwuchsförderung und unterstützte Projekte

Aufgabe der von der wissenschaftlichen Gesellschaft eingerichteten Nachwuchsförderung ist es, wissenschaftliche Vorhaben im Sinne einer Initialförderung (Anschubfinanzierung) finanziell zu unterstützen.

Unterstützt werden Arbeiten aus dem Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, auch solche, die der Gewinnung wissenschaftlicher Grundlagen für die Arbeit in der Fortbildung dienen.

 

Anträge werden von Einzelpersonen mit einer genauen Angabe des Verwendungszweckes der Mittel gestellt. Bei Teilbezuschussung eines Projektes muss aus dem Antrag die Gesamtfinanzierung ersichtlich sein.

Es dürfen für die wissenschaftliche Gesellschaft keine Folgekosten entstehen. Der Vorstand ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzung für den zweckgestifteten Einsatz der Mittel gegeben ist. Über die Verwendung der Mittel ist Rechenschaft abzulegen.

Zu einem im Einzelfall festzulegenden Zeitpunkt muss der wissenschaftlichen Gesellschaft ein Forschungsbericht vorgelegt werden.

 

Über die Gewährung eines Zuschusses beschließt der Vorstand der wissenschaftlichen Gesellschaft. Die Entscheidung des Vorstandes ist unanfechtbar. Für alle im Zusammenhang mit dieser Vergabe entstehenden Streitfragen wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

 

Zu den Anträgen Zu den unterstützten Projekten

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