Fortbildungsangebote und Veranstaltungen

Die Pflicht zur berufsbegleitenden Fortbildung jeder Zahnärztin/jedes Zahnarztes ist unabdingbar und gesetzlich vorgeschrieben (§ 32 Abs. 1 Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) sowie in der Berufsordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern fixiert.

 

Sie befähigt die Zahnärztin/ den Zahnarzt, ihr/sein Wissen und Können aufzufrischen und neueren Entwicklungen des Fachgebietes anzupassen. Die Fortbildung dient so unmittelbar der Sicherung einer hohen Qualität der zahnärztlichen Arbeit. Es ist der persönlichen Verantwortung der Zahnärztin/ des Zahnarztes überlassen, in welcher Art und in welchem Umfang sie/er der Fortbildungspflicht nachkommt. Mögliche Wege der Fortbildung sind in § 2 der Berufsordnung aufgeführt.

 

Die Zahnärztin/der Zahnarzt muss in der Lage sein, ihre/seine Fortbildungsbemühungen nachzuweisen. Sie/er schätzt in eigener Verantwortung ein, ob die Fortbildung zur Anpassung an den jeweiligen Stand der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geeignet und ausreichend ist.

 

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